top of page

AGB


1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen der Firma "Der Lackspezi", Inhaber Ronny Malik, Kaltefeld 11, 06712 Zeitz und seinen Kunden und beziehen sich auf die vereinbarten Leistungen die der Kunde nach diesen Bedingungen in Auftrag gibt.

2. Allgemeine Reparaturbedingungen

Es gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Abweichende Verein-barungen bedürfen der Schriftform.

3. Termine

Der Lackspezi arbeitet ausschließlich mit Terminvergabe. Für die Durchführung der vereinbarten Reparaturleistungen wird deshalb zwischen den Parteien ein verbindlicher Termin zur Übergabe des Gegenstandes (z.B. PKW oder Teile) an den Lackspezi vereinbart. Kann der verbeinbarte Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist er verpflichtet den Termin mindestens 48 Stunden vorher abzusagen, anderfalls wird eine Ausfallgebühr auf der Grundlage der Paragraphen 311 BGB und 615 BGB in Rechnung gestellt. Diese Ausfallgebühr beträgt mindestens 80 Euro und erhöht sich je nach vereinbarter Auftragsleistung.

 

​4.Kosten / Zahlungen

Verbindliche Kostenvoranschläge und Angebote werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden schriftlich erstellt. Für die Erstellung von schriftlichen Angeboten oder Kostenvoranschlägen angefallene Arbeitszeit wird dem Kunden berechnet, soweit die Reparatur nicht vom Lackspezi durchgeführt wird.

Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Gleiches gilt für Mängel, die erst im Zuge der Reparatur festgestellt und die bislang nicht im Umfang des Reparaturauftrages erfasst waren.

Bei der Berechnung der Reparaturleistung werden die Beträge für verwendete Materialien sowie die Beträge für Arbeitsleistungen zusammengefasst. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

5. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Materialien zu bezahlen.

6. Fristen für die Ausführung der Reparatur

Die Angaben vom Inhaber über Rparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. In Fällen nichtvorhersehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten bei Materialien von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen oder höherer Gewalt verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

7. Abnahme der Reparatur, Übernahme durch den Kunden

Der Kunde verpflichtet sich bei Übername des Fahrzeugs oder der Teile diese auf etwaige Schäden und Mängel zu überprüfen.

Sofern bei der Übergabe keine Mängel oder Schäden durch den Kunden angezeigt wurden, übernimt  der Inhaber für später vom Kunden festgestellt Mängel oder Schäden keine Haftung.

Diese müssen dem Lackspezi unverzüglich und schriftlich innerhalb von einem  Werktag nach Übernahme angezeigt werden, das Gewährleistungsansprüche sonst verfallen. Hat der Kunde sein Fahrzeug in Benutzung genommen oder die Teile ohne Abnahme entgegengenommen, gilt die Abnahme als erfolgt.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur dem Inhaber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Hat der Kunde nach erfolgter Übergabe ohne Einwilligung des Lackspezi Reparatur- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung durch den Lackspezi für diese Arbeiten. Für Mängel aufgrund Durchrostung übernimt Der Lackspezi keine Haftung.

Schlussbestimmungen

Der Lackspezi, Inhaber Ronny Malik, ist nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Mit diesen AGB erklären Sie sich einverstanden solbald Sie mündlich, schriftlich oder telefonisch einen Auftrag erteilen.

bottom of page